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Von: Felix Herz
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Lange wurde um den Tod der Medizinstudentin Hanna aus Aschau verhandelt, nun hat das Gericht ein Urteil gefällt – der Angeklagte ist schuldig.
Update vom 19. März, 14.19 Uhr: Der verurteilte 22-Jährige plant, gegen das Urteil des Landgerichts Traunstein vorzugehen. Regina Rick, seine Anwältin, erklärte sofort nach Abschluss des Verfahrens, dass sie eine Revision anstreben werde. Sie verwendete die Worte „Verurteilung eines Unschuldigen sehenden Auges“ und unterstrich: „Sowas kann der BGH nicht akzeptieren.“
Scharfe Kritik an Ricks Verteidigung – vor allem wegen angedeutetem Verweis auf anderen Fall
Die Theorie, dass die junge Frau möglicherweise gestürzt und es sich um einen Unfall handeln könnte, wurde vom Gericht als absurd und „lebensfremd“ abgetan. Die Vorsitzende Richterin JacquelineAßbichler äußerte scharfe Kritik an Ricks Verteidigung. Sie beschuldigte sie, das Verfahren „auf die Straße“ zu verlegen und sich „eines Organs der Rechtspflege unwürdig“ zu verhalten. Besonders verärgert war sie darüber, dass Rick mit ihrem prominenten Mandanten Manfred Genditzki, der 2023 nach 13 Jahren unschuldiger Haft freigesprochen wurde, im Gericht von Traunstein erschienen war.
In Genditzkis Fall hatte das Gericht in einem Wiederaufnahmeverfahren entschieden, dass die Frau, deren mutmaßliche Ermordung ihn ins Gefängnis gebracht hatte, tatsächlich bei einem Unfall ums Leben gekommen war. Rick, die auch im Traunsteiner Verfahren einen Freispruch für ihren Mandanten gefordert hatte, widersprach: „Das ist natürlich genau vergleichbar“. Im Laufe des Verfahrens hatte sie einen Befangenheitsantrag gegen Aßbichler gestellt, begründet durch einen E-Mail-Austausch zwischen der Richterin und der Staatsanwaltschaft. Rick sieht diesen Austausch als Hauptgrund dafür, dass ihre Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erfolgreich sein könnte.
Neun Jahre Gefängnis für Angeklagten – nach Jugendstrafrecht verurteilt
Update vom 19. März, 12.13 Uhr: Der Metallbau-Azubi muss also für neuneinhalb Jahre ins Gefängnis. Weil der Angeklagte zum Tatzeitpunkt noch 20 Jahre alt war und ihm Gutachter Reifeverzögerung attestierten, verhängte das Gericht eine Jugendstrafe.
Die Jugendkammer ist der Ansicht, dass der zu diesem Zeitpunkt 20-Jährige die junge Frau in den frühen Morgenstunden des 3. Oktober 2022 auf ihrem Heimweg vom Club „Eiskeller“ in Aschau im Chiemgau aus sexuellen Gründen verfolgt hat. Sie wurde von hinten attackiert und anschließend schwer verwundet in den nahegelegenen Bärbach geworfen. So wurde er nun wegen gefährlicher Körperverletzung und Mordes verurteilt.
Kein Unfall: Landgericht weist Forderung der Verteidigung ab
Die Verteidigung hatte in den Plädoyers noch Freispruch gefordert. Sie sahen Widersprüche, unter anderem in Aussagen wichtiger Zeuginnen und Zeugen - und halten die Schuld ihres Mandanten keineswegs für erwiesen. Nach ihrer Auffassung könnte Hanna, die bei ihrem Tod etwa zwei Promille Alkohol im Blut hatte, ohne fremdes Zutun in den Bach gestürzt sein. Das sah das Landgericht Traunstein letztlich anders. „Es handelte sich nicht um einen Unfall“, sagte die Vorsitzende Richterin.
Die Eltern von Hanna waren als Nebenkläger im Gerichtsverfahren präsent. Ihr Rechtsbeistand unterstützte den Antrag der Staatsanwaltschaft, den Angeklagten zu einer Haftstrafe von neuneinhalb Jahren zu verurteilen. In seiner abschließenden Rede betonte er, dass die Eltern sich immer wieder die Frage stellten: „Warum?“ Leider blieb diese Frage im Verlauf des Prozesses unbeantwortet.
Urteil im Hanna-Prozess – neun Jahre Haft für Angeklagten
Update vom 19. März, 12 Uhr: Das Landgericht Traunstein hat im Prozess um den Tod der Medizinstudentin Hanna aus Aschau ein Urteil gefällt. Der 22-jährige Angeklagte ist demnach schuldig – der Metallbau-Azubi wurde soeben wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt. Mehr dazu in Kürze.
Erstmeldung vom 19. März: Traunstein – Vor der Verkündung des Urteils im Fall Hanna war das Interesse enorm: Bereits in den frühen Morgenstunden des Dienstags, 19. März, versammelten sich zahlreiche Zuschauer vor dem Verhandlungssaal im Landgericht Traunstein, in Erwartung des Einlasses.
Sechs Monate Verhandlung – jetzt fällt das Urteil: Wird der Angeklagte schuldig gesprochen?
Nach sechs Monaten intensiver Verhandlungen plant das Gericht, um 12 Uhr das Urteil zu fällen. Die Anklagebehörde verlangt für den 22-jährigen Angeklagten eine Jugendstrafe von neuneinhalb Jahren wegen Mordes, während die Verteidigung auch nach über 30 Verhandlungstagen keine Beweise für die Schuld ihres Klienten sieht und auf Freispruch plädiert.
Die junge Studentin aus Aschau im Chiemgau, einer Gemeinde in Oberbayern, hatte in der Nacht zum 3. Oktober 2022 im Club „Eiskeller“ gefeiert und wurde am darauffolgenden Tag tot in einem Fluss aufgefunden. Der Fall löste weit über die Region hinaus Bestürzung aus, eine Sondereinheit ermittelte mit Hochdruck und Hunderte von Zeugen wurden befragt. Schließlich wurde ein junger Deutscher, der in der Tatnacht in der Nähe des Clubs joggen war, unter Mordverdacht festgenommen.
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Verteidigung plädiert auf Unschuld des 20-Jährigen – Anklage sieht Schuld erwiesen
Die Anklage vertritt die Ansicht, dass der damals 20-jährige Mann die 23-jährige Medizinstudentin auf ihrem Heimweg vom Club aus sexuellen Gründen angegriffen, schwer verletzt und anschließend in den Bärbach geworfen hat, wo sie ertrank. Die Verteidigung hält jedoch stets die Möglichkeit offen, dass die junge Frau, die zum Zeitpunkt ihres Todes etwa zwei Promille Alkohol im Blut hatte, ohne fremde Einwirkung in den Bach stürzte.
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Der Redakteur Felix Herz hat diesen Artikel verfasst und anschließend zur Optimierung nach eigenem Ermessen ein KI-Sprachmodell eingesetzt. Alle Informationen wurden sorgfältig überprüft.Hier erfahren Sie mehr über unsere KI-Prinzipien.